Wir Ratsmitglieder werden häufig zu Terminen eingeladen. Meistens sind es Arbeitstreffen bei Verbänden oder Organisationen. In diesem Zusammenhang werden natürlich „normale“ Getränke gereicht (Kaffee, Wasser, etc.). Das ist normal und entspricht üblichen Umgangsformen.

Dann gibt es Repräsentationstermine. Dazu zählen Preisverleihungen und ähnliches. Am Freitag, den 16.05.2015 werde ich zum Beispiel an der Verleihung des Bielefelder Kulturpreises teilnehmen. Dort gibt es meistens bescheidene Häppchen. Auch das ist in Ordnung.

Jetzt hat der Zirkus Roncalli alle Ratsmitglieder zur „Galapremiere“ eingeladen. Zwei Karten werden jedem Ratsmitglied zur Verfügung gestellt. Hier hakt es in meinen Augen ein wenig. Das sagt das Büro des Rates dazu:

Das Versenden der Einladungskarten des Circus Roncalli an offensichtlich alle Ratsmitglieder habe ich zum Anlass genommen, mit Herrn Bekemann – Antikorruptionsbeauftragter der Stadt Bielefeld – Kontakt aufzunehmen.

Herr Bekemann weist darauf hin, dass sich die Bestimmung des § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) geändert hat, so dass die Frage der Annahme einer solchen Einladung anders als früher zu prüfen ist. Er hat mir eine kurze rechtliche Darstellung, Beispielsachverhalte und das Handout eines Vortrages zugeschickt, die ich Ihnen als Anlage zur Verfügung stelle.

 

Unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage kann ich Ihnen in Abstimmung mit Herrn Bekemann zu dem aktuellen Fall folgendes sagen:

 

  • Die Voraussetzungen des § 108e StGB sind nicht gegeben.

 

– Mitglied einer kommunalen Körperschaft  ja
– ungerechtfertigter Vorteil für sich oder einen Dritten– Kausalität zwischen Gegenleistung und Handlung

– Fordern, Sich-Versprechen-Lassen oder Annahme eines Vorteils

– bei der Wahrnehmung des Mandats ein Handeln im Auftrag oder auf Weisung vornehmen oder unterlassen

 

Ein Handeln der Ratsmitglieder in einem Kausalzusammenhang mit den Einladungskarten ist nicht gegeben. Die Entscheidung, z. B. ob der Circus in Bielefeld zu welchen Bedingungen gastieren darf, ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Ratsmitglieder sind nicht eingebunden; es ist keine Fallkonstellation erkennbar, bei der ein Ratsmitglied aufgrund des Vorteils gegen die eigene Überzeugung bzw. gegen das eigene Gewissen handelt oder handeln könnte.

 

  • Auch eine Vorteilsannahme von Mandatsträgern – soweit sie als Amtsträger tätig sind (§ 331 StGB) liegt hier nicht vor.

 

  • Es ist nicht ersichtlich, dass die oder einzelne Ratsmitglieder im Zusammenhang mit einer administrativen Tätigkeit und damit als Amtsträger Einladungskarten für das Gastspiel des Circus Roncalli erhalten.

 

  • Insgesamt dürfen die Ratsmitglieder damit die Karten für die Gala-Premiere des Circus Roncalli aus der rechtlichen Sicht der Korruptionsvorbeugung annehmen.

Insofern rechtlich in Ordnung. Ich habe mich dazu entschieden, mit meiner Freundin teilzunehmen. Damit aber kein Geschmäckle bleibt, werde ich zwei Karten kaufen und an Geflüchtete verschenken. Ansonsten ist für mich wichtig: Ich habe keinen Einfluss im Hinblick auf Belange des Zirkus (alles Verwaltungskram, nicht politisch). Der Zirkus Roncalli ist in meinen Augen einer der guten: er ist der letzte Zirkus, der mit der Bahn herumreist und er hat keine Wildtiere.

Begründete Gegenmeinungen?

Ein Gedanke zu “Korruption – Oder: So ein Zirkus.

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